Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.
(2) Wir sind berechtigt, einen Nachweis der Unternehmereigenschaft durch geeignete und aktuelle Belege zu verlangen, z. B. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung.
(3) Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch wenn Bestellungen per E-Mail, Telefon oder außerhalb des Online-Shops erfolgen. Sie gelten ebenso für künftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
(5) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall, z. B. in Rahmenverträgen oder Angeboten, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss
(1) Vertragspartner ist Marcel Frey, handelnd unter Europe Pack, Siedlungsstr. 3, 69517 Gorxheimertal, Deutschland (E-Mail: info@europe-pack.eu, USt-IdNr. DE252591413).
(2) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop ist kein bindendes Angebot, sondern ein unverbindlicher Katalog. Sie können Produkte unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor dem Absenden der Bestellung mit den im Bestellablauf vorgesehenen Korrekturhilfen ändern. Mit dem Klick auf den Bestellbutton geben Sie ein verbindliches Angebot über die Waren im Warenkorb ab. Den Zugang der Bestellung bestätigen wir per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden.
(3) Wir nehmen Ihr Angebot innerhalb von zwei Werktagen an, indem wir
- eine Annahmeerklärung in separater E-Mail abgeben,
- die Ware ausliefern oder
- die Zahlungstransaktion durch den gewählten Zahlungsdienstleister durchführen lassen (Zeitpunkt je nach Zahlungsart, siehe § 6).
Maßgeblich ist das Ereignis, das zuerst eintritt.
(4) Bei Bestellungen außerhalb des Shops (E-Mail, Telefon) kommt der Vertrag erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform zustande. Mit der Auftragsbestätigung übersenden wir diese AGB.
§ 3 Vertragssprache und Vertragstextspeicherung
(1) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(2) Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und diese AGB in Textform zu. Den Vertragstext können Sie in Ihrem Kunden-Login einsehen.
§ 4 Preise, Lieferung und Versand
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten. Die Höhe der Versandkosten ergibt sich aus den Versandinformationen im Shop bzw. dem Angebot.
(2) Bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten ist der Kunde verpflichtet, uns vor der Lieferung seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Fehlt sie oder erweist sie sich als ungültig, berechnen wir die deutsche Umsatzsteuer. Bei Lieferungen außerhalb der EU trägt der Kunde Zölle, Einfuhrabgaben und Gebühren.
(3) Wir liefern ausschließlich im Versandweg. Selbstabholung ist nicht möglich.
(4) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet. Ereignisse höherer Gewalt und unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Hindernisse (z. B. Transportstörungen, Rohstoff- oder Energieengpässe, behördliche Maßnahmen) verlängern Lieferfristen angemessen.
(5) Bei bedruckten Produkten und Sonderanfertigungen sind produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen von bis zu 10 % zulässig. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
§ 5 Selbstbelieferungs- und Teillieferungsvorbehalt
(1) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Ist ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar, weil wir von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne unser Verschulden trotz einer deckungsgleichen Bestellung nicht rechtzeitig beliefert werden, liefern wir die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Versandkosten nach, soweit dies zumutbar ist. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(2) Ist die bestellte Ware aus dem genannten Grund nicht verfügbar, teilen wir das unverzüglich mit. Wir werden dadurch von der Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Zahlungen erstatten wir unverzüglich.
§ 6 Zahlung, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Sie erklären sich mit der Übermittlung aller Rechnungen per E-Mail einverstanden. Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
(2) Bei Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Erhalt der Rechnung und der Ware ohne Abzug fällig. Wir behalten uns vor, den Rechnungskauf nur nach erfolgreicher Bonitätsprüfung anzubieten.
(3) Bei Teillieferungen dürfen wir Teilrechnungen stellen. Jede Teilrechnung ist unabhängig von weiteren Lieferungen fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten und ihre Besonderheiten (Vorkasse, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal, Rechnung und weitere) beschreiben wir in der jeweils aktuellen Fassung unter „Zahlungsmöglichkeiten“ im Shop.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Das gesetzliche Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln bleibt unberührt, ist aber auf einen im Verhältnis zum Mangelwert angemessenen Teil der Vergütung beschränkt und setzt eine ordnungsgemäße Mängelanzeige nach § 10 voraus.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt uns die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags ab, unabhängig von einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt. Wir dürfen die Forderungen selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
(3) Verbindet, vermischt oder verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware (z. B. durch Befüllen), erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den übrigen Gegenständen. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt er uns anteilig Miteigentum.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa durch Pfändung, informiert uns der Kunde unverzüglich.
(5) Wir geben Sicherheiten auf Verlangen frei, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
§ 8 Gefahrübergang und Transportschäden
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben.
(2) Äußerlich erkennbare Transportschäden und Fehlmengen sind bei Anlieferung auf dem Lieferschein oder Ablieferbeleg des Frachtführers zu vermerken und uns zusätzlich innerhalb von zwei Werktagen in Textform mit Fotos anzuzeigen. Die Pflichten aus § 10 bleiben unberührt.
§ 9 Beschaffenheit, Eignung und Verwendung der Ware
(1) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die in den Vertrag einbezogenen Produktbeschreibungen und Datenblätter in der Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung. Für öffentliche Äußerungen von Herstellern oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
(2) Angaben zu Barriere-, Siegel-, Material-, Temperatur- und Haltbarkeitseigenschaften (z. B. Sauerstoff- und Wasserdampfdurchlässigkeit, Siegelnahtfestigkeit) sind Richtwerte, die unter Normbedingungen ermittelt wurden. Sie sind keine Zusicherung und keine Garantie einer bestimmten Haltbarkeit, Mindesthaltbarkeit oder Produktsicherheit des Füllguts.
(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Ware für sein Füllgut, seine Abfüll-, Verschließ- und Siegelanlage und die angestrebte Haltbarkeit geeignet ist. Das umfasst insbesondere Fett-, Feuchte- und Säuregehalt, Wasseraktivität, Befülltemperatur, Staub- und Füllgutreste im Siegelbereich. Er hat die Eignung vor dem Serieneinsatz durch eigene Versuche abzusichern, einschließlich Lager- und Haltbarkeitstests sowie Dichtheitsprüfungen. Unsere Beratung ist unverbindlich und begründet keine Beschaffenheitsvereinbarung, es sei denn, wir bestätigen sie ausdrücklich in Textform als verbindlich.
(4) Siegelparameter (Temperatur, Druck, Verweilzeit) sind vom Kunden an seiner Anlage zu ermitteln und laufend zu überwachen, auch wenn wir Richtwerte nennen. Empfehlungen von uns sind unverbindliche Ausgangswerte.
(5) Soweit die Ware für den Lebensmittelkontakt bestimmt ist, stellen wir Konformitäts- und Zertifikatsunterlagen unserer Vorlieferanten auf Anforderung im Rahmen des Verfügbaren zur Verfügung. Eigene Zertifizierungen bestehen nur, soweit wir sie ausdrücklich ausweisen. Soweit wir Ware nicht ausdrücklich als Eigenmarke oder Eigenprodukt kennzeichnen, sind wir Händler und nicht Hersteller der Ware. Bei ausdrücklich gekennzeichneten Eigenmarken richtet sich unsere Verantwortlichkeit als Hersteller nach den gesetzlichen Vorschriften; im Übrigen gelten diese AGB auch dafür, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Bei Maßen, Gewicht, Materialstärke, Farbe und Bedruckung sind handelsübliche Toleranzen zulässig. Bei bedruckten Produkten sind Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Druck technisch bedingt.
(7) Bei Sonderanfertigungen und Bedruckung ist der Kunde für Druckdaten, Inhalte und die Druckfreigabe verantwortlich. Er versichert, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, und stellt uns von entsprechenden Ansprüchen frei. Eine Rücknahme oder Erstattung ist bei Sonderanfertigungen ausgeschlossen, soweit die Ware dem freigegebenen Muster oder Proof entspricht.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht, Mitwirkung bei Reklamationen
(1) Es gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, auch durch Stichproben auf Menge, Typ, Verarbeitung und Dichtheit der Siegelnähte sowie auf die Eignung nach § 9. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar und wird rechtzeitig angezeigt. Das gilt nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
(2) Die Mängelanzeige muss den Mangel genau beschreiben und enthalten: Artikelnummer, Rechnungs- oder Lieferscheinnummer, Chargen- oder Losnummer, betroffene Menge und Fotos. Bei Rügen zu Dichtheit, Schimmel oder Haltbarkeit sind zusätzlich Prüfprotokolle, Angaben zum Füllgut (u. a. Restfeuchte oder Wasseraktivität, Fettgehalt, Befülltemperatur) und die verwendeten Siegelparameter beizufügen.
(3) Der Kunde bewahrt die beanstandete Ware sowie unbenutzte Ware derselben Charge als Rückstellmuster auf und überlässt sie uns oder dem Hersteller auf Anforderung zur Untersuchung. Bis zur Klärung darf beanstandete Ware nur nach Abstimmung mit uns vernichtet oder weiterverarbeitet werden, soweit dem keine rechtlichen Pflichten (z. B. lebensmittelrechtliche Rücknahme) entgegenstehen.
(4) Der Kunde dokumentiert die Zuordnung unserer Chargen zu seinen Füll- und Produktionschargen, damit betroffene Lieferungen rückverfolgt werden können.
§ 11 Mängelhaftung und Verjährung
(1) Soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
(2) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten.
(3) Mängelansprüche, auch Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels, verjähren bei neu hergestellten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1 sowie für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b BGB, für die die gesetzlichen Fristen gelten.
(4) Zusätzliche Garantien bestehen nur, wenn wir sie ausdrücklich in Textform als „Garantie“ bezeichnet und ihren Inhalt beschrieben haben. Produktbeschreibungen, Datenblattwerte und Beratung sind keine Garantien.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei Arglist,
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien und
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 5.000.000 Euro je Schadensfall. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall sowie Rückruf-, Entsorgungs- und Imageschäden, ersetzen wir bei leichter Fahrlässigkeit nur im Rahmen von Absatz 2.
(4) Im Übrigen ist die Haftung auf Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Soweit wir Ware nicht als Eigenmarke vertreiben, sind Hersteller und Vorlieferanten nicht unsere Erfüllungsgehilfen bei der Herstellung der Ware.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Rückgriff, Rückrufe und Versicherung
(1) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden nach §§ 445a, 445b BGB bleiben unberührt. Macht ein Abnehmer des Kunden Ansprüche geltend, die den Kunden zum Rückgriff gegen uns berechtigen könnten, informiert er uns unverzüglich in Textform und gibt uns Gelegenheit zur Prüfung und Stellungnahme, bevor er Ansprüche anerkennt, soweit ihm das zumutbar ist.
(2) Vor einem freiwilligen Rückruf oder einer Marktrücknahme, die auch die von uns gelieferte Ware betreffen könnte, stimmt der Kunde das Vorgehen mit uns ab, soweit rechtlich und tatsächlich möglich. Behördlich angeordnete Maßnahmen teilt er uns unverzüglich mit. Der Kunde ist zur Schadenminderung verpflichtet.
(3) Der Kunde unterhält für sein Endprodukt eine ausreichende Produkthaftpflichtversicherung.
(4) Wir bewahren Lieferunterlagen (Lieferscheine, Rechnungen und, soweit uns vorliegend, Chargen- bzw. Losnummern) für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.
§ 14 Freiwillige Rückgaberegelung (Kulanz)
(1) Gegenüber Unternehmern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Als freiwillige Kulanzleistung ohne Rechtsanspruch können Sie unbeschädigte und mängelfreie Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Prüfung an uns zurücksenden, wenn sie sich in neuwertigem, unbenutztem und wiederverkäuflichem Zustand in der Originalverpackung befindet.
(2) Ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen, bedruckte oder individuell angepasste Ware, Muster, Ware in geöffneter oder angebrochener Verpackung sowie zugeschnittene Rollen- und Meterware.
(3) Die Rücksendung ist vorher in Textform anzumelden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Über die Annahme der Rücksendung und eine etwaige Erstattung entscheiden wir nach Prüfung der Ware im Einzelfall.
(4) Die Kulanzregelung erkennt keinen Mangel an. Ansprüche aus gesetzlicher Mängelhaftung nach § 11 und die Pflichten nach § 10 bleiben unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung unser Geschäftssitz. Für Kunden mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat gilt diese Vereinbarung als Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist unser Geschäftssitz, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(4) Stand dieser AGB: Oktober 2026.